Obwohl jeder sechste Berufstätige in der Bundesrepublik berufsunfähig wird, besteht nur eine unzureichende gesetzliche Absicherung, auch innerhalb der Beamtenversorgung.
Besonders zu Beginn des Berufslebens bestehen erhebliche Versorgungslücken, da in der gesetzlichen Rentenversicherung kaum Werte vorhanden sind.
Bei einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person von mindestens 50% (bzw. ab Pflegestufe 1) ist der Versicherungsnehmer für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, von der Beitragszahlung zu diesem Vertrag befreit. Außerdem erhält er für diesen Zeitraum die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird erstmals nach Ablauf des Monats gezahlt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Bei verspäteter Anzeige der Berufsunfähigkeit leisten leistungsstarke Versicherungsgesellschaften rück-wirkend.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird monatlich im Voraus gezahlt.